Mit 1. Oktober 2026 tritt die Erleichterung bei der elektronischen Belegerteilung im Zusammenhang mit der Registrierkasse in Kraft. So kann ein Unternehmer den Beleg dem Leistungsempfänger zukünftig in elektronischer Form zur Verfügung stellen (z.B. per E-Mail, als E-Mail-Anhang, Web-Download, PDF-Format oder als xml.Datei). Andererseits hat der Kunde oder die Abgabenbehörde immer das Recht, einen Beleg in Papierform zu verlangen.
Ausführlichere Informationen zu diesem Thema finden Sie HIER.
Datum