Als Reisekosten sind die beruflich veranlassten Ausgaben absetzbar.
Bei der Berechnung der Reisekosten sind je nach Zielland unterschiedliche Tages-/Nächtigungssätze sowie Reisekostenersätze zu berücksichtigen.
Anstelle nachgewiesener Ausgaben können Kosten anhand pauschaler Tages-/Nächtigungssätze berücksichtigt werden.