Urteil: Auch Firmen müssen Negativzinsen zurückbekommen

Banken, die Negativzinsen bei Krediten nicht an ihre Kunden weitergegeben haben, müssen die zu viel verrechneten Zinsen zurückzahlen - und zwar nicht nur an Privatkunden, sondern auch an Unternehmen. Das geht aus einem nicht rechtskräftigen Urteil des Handelsgerichts Wien hervor, das am 27. Juni bekanntwurde.

„Gröblich benachteiligend“
Eine Richterin urteilte unter Berufung auf das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB), dass Zinsuntergrenzen ohne gleichzeitige Zinsobergrenzen auch bei Krediten von Unternehmen „gröblich benachteiligend“ und somit nichtig sind.
Ein Unternehmen hatte die Volksbank Wien wegen eines 2012 abgeschlossenen Kreditvertrags für ein Immobilienprojekt geklagt. Dieser sah zwar eine Zinsuntergrenze von 2,75 Prozent hervor - allerdings keinen Höchstzins.
Das Gericht beurteilte das als „einseitig, und zwar ausschließlich zugunsten der Bank“, wofür es „keine sachliche Rechtfertigung“ gebe. Die Volksbank muss nun die zu viel verrechneten Zinsen zurückzahlen und darf in den künftigen Zinsvorschreibungen keine Untergrenze anwenden.

Nach mehreren Urteilen des Obersten Gerichtshofs (OGH) haben zahlreiche österreichische Banken, die Negativzinsen nicht an ihre Kreditnehmer weitergegeben haben, die zu viel verrechneten Zinsen mittlerweile zurückgezahlt - aber eben nur an Privatkunden.

Weitreichende Konsequenzen
Es handle sich laut Klägervertreter um keinen Einzelfall - und es sei auch keineswegs auf die Volksbank beschränkt: „Viele in Österreich tätige Kreditinstitute und Leasinggesellschaften haben sich vergleichbarer unzulässiger Klauseln bedient.“ Das Urteil sei nicht nur für die aktuell über 3.800 Bauträger in Österreich relevant, sondern für alle Unternehmer mit Kreditverträgen.

Quelle: http://orf.at//stories/2444702/

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