Legal Entity Identifier (LEI) für Wertpapiergeschäfte ab 2018

Voraussetzung für Wertpapiergeschäfte ab 2018: Legal Entity Identifier (LEI)

Wir haben im Juli schon informiert bzw. haben Sie vielleicht schon von Ihrer Bank darüber gelesen:
Im Firmenbuch eingetragene Unternehmen und Vereine können ab 2018 nur dann Wertpapiergeschäfte durchführen, wenn sie einen sogenannten Legal Entity Identifier (LEI) haben. Basis dafür ist die EU Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (MiFIR) Nummer 600/2014.
Beim LEI handelt es sich um eine standardisierte 20-stellige Kennnummer, die weltweit eine eindeutige Identifizierung von Teilnehmern am Finanzmarkt (beispielsweise Unternehmen, Banken oder Investmentfonds) ermöglicht. Jedes Unternehmen muss seinen LEI selbst bei einer Vergabestelle beantragen und seinem Kreditinstitut zeitgerecht bekanntgeben.
Europas größte Vergabestelle für den LEI ist WM Datenservice Deutschland. Als Servicepartner steht die Österreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft (OeKB) zur Verfügung (www.oekb.at/lei/).
Um erstmalig einen LEI zu beantragen bzw. einen bestehenden LEI zu verlängern, wurde durch WM Datenservice die Internetseite www.wm-leiportal.org eingerichtet. Dort können auch die Kosten für die Beantragung (einmalig), Verwaltung und die jährliche Verlängerung eingesehen werden.

Weiterführende Informationen wurden in "Fragen & Antworten-Listen" zusammengestellt:

www.wm-leiportal.org/f-a-q/ bzw. www.oekb.at/lei/.

Um ab 3.1.2018 als Unternehmen uneingeschränkt Wertpapier-Transaktionen abwickeln zu können, beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Wertpapier - Käufen/Verkäufen Ihren LEI.

Datum
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