Änderungen in der Rechnungslegung und Offenlegung durch das Nachhaltigkeitsgesetz

Nach jahrelangem Warten ist das Nachhaltigkeitsgesetz (NaBeG) am 19.02.2026 in Kraft getreten. Diskutiert wurde das NaBeG lange, vor allem im Hinblick auf die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die zu massiven Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung führt. Aber auch in Sachen Rechnungslegung und Offenlegung bringt das NaBeG einige Änderungen bzw. Verschärfungen.

Weitere Informationen dazu haben wir HIER für Sie zusammengefasst.

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