Energiekostenpauschale

Förderfähige Unternehmen

Beantragen kann nahezu jedes kleinere Unternehmen, das mehr als 10.000 und max 400.000 Jahresumsatz 2022 vorweisen kann und eine Betriebsstätte in Österreich hat.
Ausgenommen sind öffentliche Unternehmen und solche aus den Sektoren Energie, Finanz, Immobilien und Landwirtschaft, sowie freie Berufe und politische Parteien.

Berechnung der Förderhöhe

Die Energiekostenpauschale ist eine Pauschalförderung von 110 - 2.475 Euro.
Der Förderungsbetrag wird für jedes Unternehmen, abhängig von Branche und Jahresumsatz 2022, auf Basis eines Energieberechnungsschlüssels der Energieagentur und der Statistik Austria individuell berechnet.

Förderfähiger Zeitraum

Es ist aus 3 verschiedenen förderungsfähigen Zeiträumen zu wählen:

  1. 1. Februar 2022 bis 31. Dezember 2022
  2. 1. Februar 2022 bis 30. September 2022
  3. 1. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2022

 

Anmeldung und Antragstellung

Unternehmen können sich seit 17. April für einen Pre-Check-In anmelden. Dabei erhalten sie eine Checkliste, was für die Antragstellung vorzubereiten ist.

Die ersten Anträge können ab Mai 2023 gestellt werden.
Die Energiekostenpauschale wird rückwirkend für das Jahr 2022 beantragbar sein. Die Auszahlung erfolgt im Regelfall kurz danach.

Datum