ID Austria Registrierung durch Umstieg von einer behördlich registrierten Handy-Signatur

Nutzen Sie diesen Weg, wenn Sie eine behördlich registrierte Handy-Signatur oder eine behördlich registrierte ID Austria mit Basisfunktion besitzen. Diese Registrierungsvariante ist die einfachste und schnellste: Da Ihre Identifizierung schon bei der Registrierung Ihrer Handy-Signatur stattgefunden hat, entfällt der Behördengang.

Aus Sicherheitsgründen ist es nicht mehr möglich, sich via SMS-TAN anzumelden. Folgendes trifft für Sie zu:

  • Handy-Signatur oder ID Austria mit Basisfunktion: Ja, vorhanden und von einer Behörde registriert (z.B. FinanzOnline, Magistrat, Bezirkshauptmannschaft).
  • App „Digitales Amt“: Ja, vorhanden.
  • Anmeldung mit SMS-TAN: Nein, nicht benötigt (wird nicht mehr unterstützt).

 Hinweis

Ob Ihre Handy-Signatur behördlich registriert wurde, können Sie auf a-trust.at/konto in der Information zu Ihrem Zertifikat einsehen.

Wenn Ihre Handy-Signatur nicht behördlich registriert wurde, folgen Sie bitte der Anleitung ID Austria Registrierung mit Handy-Signatur oder ID Austria (Basisfunktion).

Voraussetzungen

Um die ID Austria zu erhalten und nutzen zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Allgemeine (behördliche) Voraussetzungen:

Technische Voraussetzungen:

So kommen Sie zu Ihrer ID Austria

Fall 1: Sie sind in der App „Digitales Amt“ noch nicht angemeldet
Fall 2: Sie sind in der App „Digitales Amt“ schon angemeldet
Fall 3: Sie sind mit der ID Austria Basisfunktion in der App „Digitales Amt“ angemeldet und schließen die Umstellung auf ID Austria ab
Fall 4: Sie nutzen einen FIDO-Sicherheitsschlüssel anstelle der App „Digitales Amt“

Weitere Informationen auf oesterreich.gv.at

Letzte Aktualisierung: 23. Mai 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

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