Neue Kündigungsfristen mit 1.10.2021

Mit 1.10.2021 werden die Kündigungsbestimmungen von Arbeitern denen von Angestellten angepasst. Ausnahmen gibt es in den einzelnen Kollektivverträgen. Klären Sie daher, welche Kündigungsregelungen nunmehr auf Ihren Betrieb und Ihre Dienstnehmer anzuwenden sind. Wenn die Kündigungsmöglichkeiten denen des Angestelltengesetzes entsprechen, vereinbaren Sie vorsorglich schriftlich, dass eine Kündigung zum 15. und Monatsletzten möglich ist. Erstellen Sie neue Dienstzettel.
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